Unfall
Nach einem Verkehrsunfall unterstütze ich Sie bei der
Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen u. a.
Abwicklung mit der Versicherung
Bei Auto- und Fahrradunfällen, etc.
Ich vertrete Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Unfallabwicklung & Straftaten
Führerschein & Bußgeld
Vermeiden Sie mühselige Prozesse – ich kümmere mich um eine unverzügliche Abwicklung. Ein Anruf genügt!
Ich vertrete Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Unfallabwicklung (z.B. Schmerzensgeld)
Führerschein & Bußgeld
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Vermeiden Sie mühselige Prozesse – ich kümmere mich um eine unverzügliche Abwicklung, sodass Sie schnell an Ihr Recht und Geld kommen. Ein Anruf genügt!
Rechtsanwältin
Henriette Kircheis
Ich vertrete Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Unfallabwicklung & Straftaten
Führerschein & Bußgeld
Vermeiden Sie mühselige Prozesse – ich kümmere mich um eine unverzügliche Abwicklung. Ein Anruf genügt!
Ich vertrete Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Vermeiden Sie mühselige Prozesse – ich kümmere mich um eine unverzügliche Abwicklung, sodass Sie schnell an Ihr Recht und Geld kommen. Ein Anruf genügt!
Nach einem Verkehrsunfall unterstütze ich Sie bei der
Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen u. a.
Abwicklung mit der Versicherung
Bei Auto- und Fahrradunfällen, etc.
Ich berate und vertrete Sie bei
In einem Strafprozess stehe ich als Anwalt an Ihrer Seite, bei z. B.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per Mail.
Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
Ich kümmere mich schnell und engagiert um Ihren Fall.
Umfangreiche Erfahrung
Ich begleite schon viele Jahre Mandanten im Verkehrsrecht. Durch meine Erfahrung kann ich mich gezielt auf Sie und Ihre rechtlichen Ansprüche fokussieren.
Einsatzbereitschaft & effizientes Arbeiten
Neben der schnellen Abwicklung von Routinefällen zu Bußgeldern und Sachschäden stehe ich Ihnen auch bei heiklen strafrechtlichen Fällen als Experte zur Seite.
Keine Schuld – Keine Kosten
Wenn Sie keine Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Ich kümmere mich dabei um die direkte Abwicklung mit der Versicherung.
Gerne können Sie mir auch eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie innerhalb von 24h zurück!